Die Betreuung psychisch kranker Straftäter*innen in gemeindepsychiatrischen Einrichtungen

Die Betreuung psychisch kranker Straftäter*innen in gemeindepsychiatrischen Einrichtungen

Das Seminar kann im Rahmen der Vertiefungsmodule als Wahlseminar gebucht werden, ist aber auch für Interessierte außerhalb der GpZA offen.

Start:
Anmeldeschluss: Keine Anmeldung mehr möglich

Informationen zu Zeit und Dauer

08.09.2022, 10.00 Uhr bis 17.00Uhr

Gebühreninformationen

Diese Fortbildung wird vom Landschaftsverband Rheinland gefördert, um den Rheinischen SPZ-Trägern und deren Fachkräften eine Verminderung der entstehenden Fortbildungsgebühren zu ermöglichen. Achtung: Pro Seminartag fallen bei Präsenzseminaren 28€ Verpflegungspauschale inkl. MwSt an! Die Verpflegung wird ihrem Kauf automatisch hinzugefügt. Somit ergeben sich die folgenden Gebühren.

Die Teilnahmegebühren betragen:
Für Mitarbeiter*innen in Einrichtungen im Gebiet des Landschaftsverbandes Rheinland: 216,00€
Für Mitarbeiter*innen in Einrichtungen außerhalb des Gebiets des Landschaftsverbandes Rheinland: 254,00€
Mitarbeiter*innen aus Mitgliederorganisationen der AGpR erhalten eine Ermäßigung von 18,00€

10 freie Plätze

170,00 226,00 

Beschreibung

Gemeindepsychiatrische Einrichtungen müssen auch für die – lange Zeit ungeliebte – Klientel aus dem Maßregelvollzug geeignete „Empfangsräume“ nach der stationären Behandlung anbieten; sie tun dieses zunehmend sehr erfolgreich.
Dabei ist die negative Presse zum Thema Maßregelvollzug der Bereitschaft freier Träger, diesen Patient*innen Nachsorgeangebote zu machen, nicht gerade zuträglich gewesen.
Aber auch Unkenntnis und Ängste der Mitarbeiter*innen im Umgang mit forensischen Patient*innen führen immer noch zu großen Unsicherheiten bei der Aufnahme und Betreuung im Alltag.
Die Fortbildung bietet Informationen über Rahmenbedingungen und Behandlung im Maßregelvollzug und erste praktische Anleitung für eine sichere Beziehungsgestaltung zu dem Klientel in gemeindepsychiatrischen Einrichtungen. Kooperation und Unterstützung durch forensische Ambulanzen werden detailliert dargestellt und auch auf rechtliche Fragen werden besprochen. Dabei  ist der Schwerpunkt § 63 StGB aber auch auf § 64 StGB wird eingegangen.
Das Seminar orientiert sich vor allem an den Fragestellungen:

  •  Bei welchen Patient*innen ist die Nachsorge in komplementären Einrichtungen sinnvoll und erfolgversprechend?
  • Wie kann der Übergang zwischen stationärer Behandlung und Nachsorge gestaltet werden?
  • Wie können die Mitarbeiter*innen freier Einrichtungen Sicherheit im alltäglichen Umgang mit, insbesondere mit Krisen entwickeln?

Zielgruppe:

Das Seminar richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in gemeindepsychiatrischen Einrichtungen, die psychisch kranke Straftäter*innen in ihrer Einrichtung betreuen oder betreuen wollen.

Bei Absagen, die später als 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei uns eingehen, werden 50% des Teilnahmebetrags fällig.
Bei Absagen, die später als 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, müssen wir den vollen Teilnahmebetrag erheben.
Die Abmeldung bedarf der Schriftform.

Wir behalten uns vor, aus wichtigen Gründen die Termine oder Räumlichkeiten zu verlegen.
Sollte das Seminar nicht stattfinden können, erhalten Sie die Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Ort

Sportschule Wedau

Sportschule Duisburg Wedau,
Friedrich-Alfred-Allee 15
47055 Duisburg – Neudorf-Süd

Dozent*in

Dr. Dipl.-Pädagoge Friedhelm Schmidt-Quernheim

langjährige Arbeit in der stationären Maßregelbehandlung der Rheinischen Kliniken Düren; langjährige leitende Tätigkeit in der dortigen forensischen Ambulanz; ehemaliger Landesbeauftragter für den Maßregelvollzug in NRW; Autor von Fachpublikationen und Mitautor des Fachbuches „Professionelle forensische Psychiatrie – Behandlung und Rehabilitation im Maßregelvollzug“ (Verlag Hans Huber, 2. Auflage 2008).